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27 Aug 2024

European Accessibility Act: Barrierefreiheit für deine Website

Der European Accessibility Act wird im Juni 2025 durch das Barrierefreiheitsgesetz umgesetzt. Für Unternehmen bedeutet das Veränderung – und eine Weiterentwicklung.

Drei Menschen sitzen mit ihren Laptops um einen Tisch und lachen gemeinsam.

Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-Richtlinie, die 2019 beschlossen wurde. Ab dem 28. Juni 2025 wird der European Accessibility Act in Österreich durch das Barrierefreiheitsgesetz umgesetzt. Dieses neue Gesetz schreibt vor, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet werden müssen. Darunter fällt auch der gesamte Online-Handel. Das gewährleistet insbesondere den Zugang für behinderte Menschen.

Doch was bedeutet das konkret für dein Unternehmen? Und warum solltest du dich genau jetzt damit auseinandersetzen?

Was ist der European Accessibility Act überhaupt? Was hat er mit dem Barrierefreiheitsgesetz zu tun?

Der European Accessibility Act ist eine EU-Richtlinie, die allen Menschen gleichwertigen Zugang zu wichtigen Produkten und Dienstleistungen geben soll. Diese Richtlinie wird nun auf nationaler Ebene in Form von Gesetzen umgesetzt.

Unter anderem müssen folgende Produkte und Dienstleistungen künftig barrierefrei nutzbar sein:

  • Computer und Betriebssysteme
  • Smartphones
  • Bankomaten
  • Fahrkartenautomaten & Check-in-Automaten
  • Telefondienste und dazugehörige Geräte
  • E-Reader
  • Smart-TVs
  • Spielkonsolen
  • E-Banking und sonstige Bankdienstleistungen
  • E-Commerce
  • E-Ticketing
  • Videotelefonie
  • Online-Messenger-Dienste
  • E-Books
  • SMS-Dienste
  • elektronischer Geschäftsverkehr

Wem nutzt Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit ermöglicht behinderten Menschen, uneingeschränkt an der Gesellschaft teilzunehmen. Allein das ist Grund genug, das Barrierefreiheitsgesetz umzusetzen. Barrierefreiheit hilft aber nicht nur behinderten Menschen.

Ein gutes Beispiel dafür ist der sogenannte Curb-Cut-Effekt. Curb-Cuts sind abgesenkte Bordsteine an Straßenübergängen. Sie wurden ursprünglich für Menschen gemacht, die einen Rollstuhl nutzen. Aber heute helfen sie auch vielen andere Menschen, zum Beispiel Eltern mit Kinderwagen, älteren Menschen oder Menschen mit schweren Koffern. Das zeigt: Maßnahmen, die für eine bestimmte Gruppe gedacht sind, können allen nützen. Genau so ist es mit barrierefreien Websites und Apps. Sie sind einfacher und nutzungsfreundlicher für alle – nicht nur für Menschen mit Behinderungen.

Genauere Informationen dazu, welche Vorteile barrierefreie Websites haben, findest du in unserem Blogbeitrag „Barrierefreie Websites“.

Wer muss das neue Barrierefreiheitsgesetz einhalten?

Alle Unternehmen, die entsprechende Produkte oder Dienstleistungen anbieten, sind betroffen. Es gibt aber Ausnahmen: Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro müssen die neuen Regeln nicht umsetzen. Auch wenn die Anpassungen für ein Unternehmen zu teuer wären, kann es eine Befreiung vom Barrierefreiheitsgesetz beantragen.

Wir empfehlen die Umsetzung des Barrierefreiheitsgesetzes uneingeschränkt allen Unternehmen.

Was bedeutet das für dein Unternehmen und deine Website?

Ab 28. Juni 2025 müssen alle digitalen Dienstleistungen barrierefrei sein. Es dürfen nur noch barrierefreie Produkte auf den Markt gebracht werden. Zu diesen Dienstleistungen und Produkten gehören Websites, Online-Shops und Apps. Diese müssen den sogenannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Level AA, entsprechen. Diese Regeln beschreiben, wie digitale Angebote gestaltet sein müssen, damit sie für alle Menschen nutzbar sind. Wer diese Regeln nicht beachtet, muss mit Strafen von bis zu 80.000 Euro rechnen.

Die Anpassung an die neuen Regeln kann viel Arbeit und Zeit kosten. Deshalb solltest du mit der Umsetzung schon jetzt beginnen.

Wie setze ich das neue Barrierefreiheitsgesetz um?

Die Anpassung an das neue Barrierefreiheitsgesetz muss nicht kompliziert sein – vor allem nicht mit dem richtigen Partner an deiner Seite. Als Digitalagentur beschäftigen wir uns schon lange mit digitaler Barrierefreiheit. CBRA steht dir zur Seite und hilft dir, deine Website, deinen Webshop oder deine App fit für die Zukunft zu machen.

Umsetzung des European Accessibility Act mit einer Digitalagentur

Unser Web Accessibility Check kostet 300 Euro netto. Dabei überprüfen wir deine Website auf ihre Barrierefreiheit. Abschließend erhältst du einen Maßnahmenkatalog, der zeigt, was verbessert werden muss, um den Barrierefreiheitsgesetz zu entsprechen. Der Web Accessibility Check kann bis zu 50% über KMU.DIGITAL gefördert werden!

Du möchtest den Moment ergreifen und deine Website von Grund auf modernisieren lassen? Unsere Leistungspakete für eine Neugestaltung deiner Website mit Fokus auf Barrierefreiheit starten bei 3.000 €. Ein Relaunch für Webshops ist ab 8.000 € möglich.

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Wenn du 2024 oder 2025 mit einer kompletten Neugestaltung deiner Website oder deines Online-Shops mit Fokus auf Barrierefreiheit startest, erhältst du 1.000 € Rabatt auf deinen Relaunch. Außerdem bieten wir Mitgliedern der ICT Austria 15 % Rabatt auf Beratungsleistungen während der Neugestaltung oder den Umbauarbeiten deiner Website oder deines Webshops.

Wir unterstützen dich!

Das Barrierefreiheitsgesetz kommt – und damit auch die Pflicht für dich, deine digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Wenn du jetzt handelst, kannst du nicht nur teure Strafen vermeiden, sondern auch neue Kundschaft gewinnen und die Nutzungserfahrung für alle verbessern.

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